Zugangsvoraussetzungen KJP

Die aktuellen Neuerungen der Zugangsbestimmungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entnehmen Sie bitte den Informationen des Landesprüfungsamt, die Sie mit folgendem link abrufen können:

http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/Startseite/Struktur_Pr__fungsbereiche/Psychotherapie/Kinder-_und_Jugendlichen_Therapeuten1/Fragen_und_Antworten.html

 

Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist:

  • a) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,
  • b) die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik,
  • c) ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik oder
  • d) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.

 

 nähere Information auf der Homepage des Landesprüfungsamtes

Wir weisen darauf hin, dass Bachelorabschlüsse z.Zt. nicht die Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfüllen