Gebührenordnung
Kosten für die Ausbildung Vertiefungsgebiet
Verhaltenstherapie 21.422,50,- Euro
Refinanzieren im Rahmen Ihrer
Ambulanztätigkeit (600 Behandlungsstunden
+ 200 Stunden "Überhang") können Sie
bis zu 30.400,00,- Euro
Einnahmen können zusätzlich durch
Testdiagnostik, Anamnese, Antragsbericht
in Höhe von ca. 1.200,00,- Euro
erwirtschaftet werden
Sie können einen Überschuss in Höhe von 10.177,50 EUR erwirtschaften. Die Ausbildung ist damit mehr als komplett refinanzierbar
Im einzelnen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
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UE = Unterrichtseinheit (45 Min.)
Die Umstrukturierungen im Gesundheitssystem durch die Reformgesetze und die Honorierung nach Punktwerten lassen nicht sicher absehen, wie hoch die Honorare für die Ambulanztätig-keiten liegen werden. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass die exakte Höhe der Refinanzierung der Ausbildung von der APP KÖLN nicht garantiert werden kann. Die APP KÖLN garantiert hingegen, dass 50% der Ambulanzeinnahmen an die PsychotherapeutInnen in Ausbildung ausgekehrt werden.
Kosten für die Ausbildung Vertiefungsgebiet
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 23.687,50,- Euro
Refinanzieren im Rahmen Ihrer
Ambulanztätigkeit (600 Behandlungsstunden
+ 200 Stunden "Überhang") können Sie
bis zu 30.400,00,- Euro
Einnahmen können zusätzlich durch
Testdiagnostik, Anamnese, Antragsbericht
in Höhe von ca. 1.200,00,- Euro
erwirtschaftet werden
Sie können einen Überschuss in Höhe von 7.912,50 EUR erwirtschaften. Die Ausbildung ist damit mehr als komplett refinanzierbar
Im einzelnen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
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UE = Unterrichtseinheit (45 Min.)
Die Umstrukturierungen im Gesundheitssystem durch die Reformgesetze und die Honorierung nach Punktwerten lassen nicht sicher absehen, wie hoch die Honorare für die Ambulanztätig-keiten liegen werden. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass die exakte Höhe der Refinanzierung der Ausbildung von der APP KÖLN nicht garantiert werden kann. Die APP KÖLN garantiert hingegen, dass 50% der Ambulanzeinnahmen an die PsychotherapeutInnen in Ausbildung ausgekehrt werden.
Finanzielle Förderung
Es gibt drei Möglichkeiten, die Ausbildung zum Psychotherapeuten günstig zu finanzieren:
Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Erkundigen Sie sich beim BAföG-Amt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung einer weiteren Ausbildung mit BAföG-Mitteln
Förderungsfähig sind nur die Vollzeitausbildungsgänge (maximale Förderungsdauer 3 Jahre) Einige Stichworte dazu:
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Eltern- und vermögensabhängige Förderung
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Verzinsliches Darlehen, Zinssatz 4%
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Auszahlung wie "Schüler-BaföG", also max. 348 EUR pro Monat
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das 30. Lj. darf noch nicht überschritten sein
Bildungskredit der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat einen „Bildungskredit“ aufgelegt, der einkommensunab-hängig bewilligt werden kann. Insgesamt können bis zu EUR 7200,- zu einem günstigen Zinssatz gewährt werden. Voraussetzung ist die Aufnahme eines Vollzeitstudiums. Einige Stichworte dazu:
www.bildungskredit.de.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Ärzten in Weiterbildung zur Psychotherapie und Psychologen in Ausbildung zur Psychotherapie bietet die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eine zinsgünstige Finanzierung an.
Nähere Informationen: Herr Kobersky, Zweigstelle Köln 0221-7728-147
Wenn die Ausbildung während Arbeitslosengeld I oder II finanziert werden muss, sind die Voraussetzungen unter www.arbeitsagentur.de einsehbar.
Krankenversicherung
Liegt das Einkommen unter 400 € pro Monat (Ambulanzeinnahmen abzgl. Ausbildungskosten) so ist eine studentische Krankenversicherung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Dazu muss grundsätzlich die Aus/Weiterbildung BaFÖG-fähig sein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.
Ist die Vergütung der Ambulanztätigkeit Ihr einziges Einkommen, so ist eine private Krankenversicherung möglich. Hier gibt es günstige Basistarife.
Hier eine Mitteilung vom 31.3.09 des Bundesverwaltungsamtes zum "Bildungskredit":
Information des Bundesverwaltungsamtes
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes wird zum April dieses Jahres noch flexibler. Er bietet Schülern/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen künftig eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Jede nach dem BAföG förderfähige Ausbildung kann mit einer maximalen Kreditsumme von 7.200 EUR für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gefördert werden. Die Schüler/innen können nunmehr die monatliche Ratenhöhe von 100, 200 oder 300 EUR frei wählen. Des Weiteren besteht jetzt die Möglichkeit, auf Wunsch auch zusätzlich zu der monatlichen Ratenzahlung - eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR zu erhalten.
Ausführliche Informationen zum neuen Bildungskreditprogramm finden Sie im Anhang und im Internet unter www.bildungskredit.de. Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Schüler/innen weiter, gerne auch durch eine Verlinkung unserer Internetseite.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne in unserer Servicehotline (Tel.: 022899-358-4492) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bildungskredit-Team
Bundesverwaltungsamt
Referat IV 4 - Vergabe und Einzug von Bildungskrediten
Eupener Str. 125, 50933 Köln
Postadresse: Bundesverwaltungsamt - Abteilung IV - 50728 Köln
Telefon: +49(0)22899 358-4472 oder +49(0)221 758-4472
Hotline: +49(0)22899 358-4492 oder +49(0)221 758-4492
Telefax: +49(0)22899 358-4850 oder +49(0)221 758-4850
frank.hahn@bva.bund.de
bildungskredit@bva.bund.de
bildungskredit-rueckforderung@bva.bund.de
http://www.bva.bund.de
http://www.bildungskredit.de