Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie bei der APP KÖLN - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie

 


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Welche Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapie (und zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist gemäß § 5 Abs. 2 PsychTHG:

für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

  • eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung
  • ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder
  • ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.

für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

  • eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,
  • die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik,
  • ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik oder
  • ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.

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Welche Voraussetzungen sind in NRW zu erfüllen ?

Diese Voraussetzungen erfüllen in NRW

nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) PsychThG

  1. Diplomabschlüsse im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist
  2. Master-/Magisterabschlüsse im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Psychologie, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist.

nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) PsychThG

  1. Abschlüsse Diplom-Pädagoge/-in, Diplom-Sozialpädagoge/-in bzw. Diplom-Sozialarbeiter/-in, Diplom-Sonderpädagoge/-in, Diplom-Heilpädagoge/-in an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder Fachhochschulen
  2. Master- oder Magisterabschlüsse im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Pädagogik
  3. Magisterabschlüsse im Sinne des § 18 HRG im Hauptfach Pädagogik oder Sonderpädagogik und Nebenfach Psychologie
  4. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt des Lehramtstyps 5 (Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen) in einer Fächerverbindung mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sonderpädagogik
  5. Erstes Staatsexamen für das Lehramt des Lehramtstyps 6 (sonderpädagogische Lehrämter)
  6. Erste Staatsprüfung für das Lehramt des Lehramtstyps 4 (Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium) mit Pädagogik oder Psychologie als Unterrichtsfach
  7. Lehramtsabschlüsse der ehemaligen DDR sind auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien zu beurteilen
  8. Für die den Fachhochschulabschlüssen Diplom-Sozialpädagogik gleichgestellten Abschlüssen Diplom-Musiktherapeut/-in (FH) bzw. Diplom-Kunsttherapeut/-in (FH) gelten die für die Lehramtstypen 4 bis 6 aufgestellten Vorgaben.

Inwieweit ein Bachelor-/Bakkalaureusabschluss nach § 19 HRG als Zugangsvoraussetzung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) oder Nr. 2 b) geeignet ist, kann erst entschieden werden, wenn entsprechende Studiengänge eingerichtet wurden.

Absolventen mit der ersten Staatsprüfung für ein Lehramt der Lehramtstypen 1 bis 3 (Lehrämter der Grundschule bzw. Primarschule, übergreifende Lehrämter der Primarstufen und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I, Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I) erfüllen die Voraussetzungen nach Buchstabe b) nicht und sind daher nicht zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zuzulassen.

Die Ausbildungen werden an Hochschulen oder anderen Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendpsychotherapie staatlich anerkannt sind.


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Wie lange dauert die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut?

Gemäß § 5 Abs. 1 PsychThG dauern die Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Vollzeitform jeweils mindestens drei Jahre, in Teilzeitform jeweils mindestens fünf Jahre und umfassen mindestens 4200 Stunden.

Die Ausbildungen bestehen aus einer praktischen Tätigkeit, die von theoretischer Ausbildung und praktischer Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision begleitet wird sowie einer Selbsterfahrung.

Sie schließen mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab.

 


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Was ist und wie gestaltet sich die "Praktische Tätigkeit"?

In § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen ist die praktische Tätigkeit geregelt, die notwendiger Bestandteil der psychotherapeutischen Ausbildung ist. Bei der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind mindestens 1200 Stunden im Zeitraum von mind. 12 Monaten in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung zu absolvieren. Als Einrichtungen im Sinne dieser Vorschrift kommen psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische klinische Einrichtungen in Betracht,

- die entweder im Sinn des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen sind,

oder

- die von der Anerkennungsbehörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen werden.

Demnach können auch psychiatrische klinische Einrichtungen bzw. kinder- und jugendpsychiatrische klinische Einrichtungen, die nicht im Sinn des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie - psychotherapie zugelassen sind, von der Anerkennungsbehörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen werden. Insoweit kommen auch tagesklinische und poliklinische psychiatrische Einrichtungen sowie psychiatrische Abteilungen in Allgemeinkrankenhäusern in Betracht, soweit die fachkundige Anleitung und Aufsicht durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder eine Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gewährleistet ist.


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Wird das Praktikum bezahlt?

Leider hat die APP KÖLN auf diese Frage keinen Einfluss:

In aller Regel werden weder das 1200-Stunden-Praktikum noch das 600-Stunden-Praktikum bezahlt. Es gibt allerdings löbliche Ausnahmen.

APP KÖLN empfiehlt den Ausbildungsteilnehmern, diese Frage unbedingt bei der Vorstellung zum Praktikum anzusprechen und mindestens kompensatorische Möglichkeiten zu erfragen, wie die Absolvierung des Praktikums mit der Notwendigkeit, den Lebensunterhalt verdienen zu müssen, zu vereinbaren ist.


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Was ist der Unterschied zwischen "praktischer Tätigkeit" und "praktischer Ausbildung"?

Die "Praktische Tätigkeit" ist nicht mit der "Praktischen Ausbildung" zu verwechseln. Im Rahmen der "Praktischen Ausbildung" werden die Ausbildungsteilnehmer nach Absolvierung der Zwischenprüfung unter Supervision selbst psychotherapeutisch tätig. Bis zum Ende der Ausbildung müssen mindestens 600 Stunden eigene Behandlungstätigkeit nachgewiesen werden.

Die "Praktische Ausbildung erfolgt in der Ambulanz von APP KÖLN, in Ausnahmefällen auch in assoziierten Lehrpraxen.


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Gibt es gesetzliche Regelungen für die Ausbildung ?

Die Ausbildungen sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTH-APrV)
und
für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTH-APrV)

geregelt.


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Welche psychotherapeutischen Verfahren sind im Sinne des Gesetzes "wissenschaftlich anerkannte Verfahren" und führen zur Approbation?

Im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind wissenschaftlich anerkannte Verfahren

  • die psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
  • die Verhaltenstherapie.

Die vertiefte Ausbildung findet in einem dieser Verfahren statt. Bei den psychoanalytisch begründeten Verfahren kann die vertiefte Ausbildung auch allein in analytischer Psychotherapie oder in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie stattfinden.


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In welchem Verfahren findet die Ausbildung bei der APP KÖLN statt?

Die vertiefte Ausbildung erfolgt bei der APP KÖLN in der Verhaltenstherapie


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Kann ich bei der APP KÖLN neben der Psychologischen Psychotherapie auch eine Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erwerben?

Ja, das ist möglich.

Das Curriculum von APP KÖLN zur Psychologischen Psychotherapie beinhaltet auch Themen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Die Teile, die zur kompletten Zusatzqualifikation für KJP darüber hinaus noch zu erwerben sind, werden gesondert angeboten.

Die Psychotherapievereinbarungen führen zur Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus:

"Die fachliche Befähigung ….. gilt als nachgewiesen für die Ausführung und Abrechnung von Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen nach dem Leistungsinhalt der Nrn. 860 bis 884 E-GO: ….. durch Vorlage von Zeugnissen, aus denen sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Stunden erworben wurden. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass mindestens 4 Fälle analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie mit mindestens 200 Stunden insgesamt oder mindestens 5 Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Stunden insgesamt selbständig unter Supervision - möglichst nach jeder vierten Behandlungsstunde bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder nach jeder dritten bis vierten Behandlungsstunde bei Verhaltenstherapie - bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen wurden. Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gem. § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sein."


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Kann ich bei der APP KÖLN auch eine Zusatzqualifikation für Gruppenpsychotherapie erwerben?

Ja, das ist möglich.

Das Curriculum von APP KÖLN zur Psychologischen Psychotherapie beinhaltet auch Themen aus dem Bereich der Gruppenpsychotherapie. Die Teile, die zur kompletten Zusatzqualifikation für Gruppenpsychotherapie darüber hinaus noch zu erwerben sind, werden gesondert angeboten.

Die Psychotherapievereinbarungen führen zur Zusatzqualifikation für Gruppenpsychotherapie aus:

Die fachliche Befähigung … gilt als nachgewiesen für die Durchführung und Abrechnung von: Gruppen-Psychotherapie nach den Nrn. 873, 874, 878, 883 und 884 E-GO: …durch die Vorlage von Zeugnissen, aus denen sich ergibt, daß eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie der psychoanalytisch begründeten Verfahren oder der Verhaltenstherapie erworben wurden. Dabei ist nachzuweisen, daß in mindestens 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter beziehungsweise verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe, in mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik erworben wurden und mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision von mindestens 40 Stunden mit tiefenpsycholgisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit Verhaltenstherapie durchgeführt wurden. Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gem. § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sein. Die Genehmigung wird für das Verfahren erteilt, für das die Erfüllung der in diesem Absatz geforderten Voraussetzungen an die Qualifikation nachgewiesen wurde.


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Kann ich bei der APP KÖLN auch eine Zusatzqualifikation für "Übende und suggestive Techniken" (Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie, Hypnose) erwerben?

Ja, das ist möglich.

Das Curriculum von APP KÖLN zur Psychologischen Psychotherapie beinhaltet auch Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie und Hypnose.
Das Angebot in unserem Curriculum deckt die Erfordernisse der Psychotherapievereinbarung für Autogenes Training und Jacobsonsche Relaxationstherapie komplett ab:

übende und suggestive Techniken (Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie,
Hypnose) nach dem Leistungsinhalt der Nrn. 855, 856, 857 und 858 E-GO:
durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten in den jeweiligen Techniken

Die erforderlichen Bausteine für Hypnose können zusätzlich erworben werden.


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Welche zusätzlichen psychotherapeutischen Bausteine können bei der APP KÖLN erworben werden?

Im Sinne eines schulenübergreifenden Angebotes auf der Grundlage der Verhaltenstherapie umfasst das obligatorische Curriculum von APP KÖLN die Einführung in verschiedene psychotherapeutische Techniken und Methoden als Bestandteil einer verhaltenstherapeutischen Behandlung.

Umfangreicher Raum wurde besonders folgenden Themen gewidmet:

 

  • Einführung in die Psychotraumatherapie
  • Einführung in die Neuropsychologie/Neuropsychotherapie
  • Einführung in die Paartherapie
  • Einführung in die Familientherapie

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Welche verhaltenstherapeutischen Schwerpunkte werden in der Ausbildung bei APP Köln besonders betont?

APP KÖLN lehrt ein modernes, schulenübergreifendes Konzept der Verhaltenstherapie

  • Die wichtigsten Störungsbilder: Angst, Depression, Sucht, Essstörung, Zwänge, Borderline...usw. werden ebenso unterrichtet wie
  • Viele Interventionen: Exposition, Kognitive Therapie, Imaginationen, Paartherapie, Familientherapie...usw.

Weitere Schwerpunktthemen:

Methodenübergreifende Therapieansätze

  • VT mit TP-/PA-Ansätzen
  • Bearbeitung von Träumen
  • Körperarbeit in der VT
  • Systemische Therapie und VT
  • Konzepte und Behandlungstechniken der Familientherapie

Konzepte und Anwendungen der VT

  • Moderne VT: Kognitive VT,
  • Selbstmanagement-Techniken
  • Rational-Emotive Therapie RET
  • Einführung in die Gruppentherapie, VT- und sonstige Konzepte
  • Einführung in die Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie
  • Funktionelle Sexualstörungen
  • Entspannungsverfahren
  • Konzepte und Techniken der Paartherapie

Der psychotherapeutische Prozess

  • Die therapeutische Beziehung
  • Beziehungsaufbau, Bindung Übertragung und Gegenübertragung
  • Das zentrale Beziehungskonflikt-Thema
  • Gesprächsführung in verschiedenen Therapiephasen
  • Schwierige Therapiesituationen
  • Umgang mit Krisen und Suizidalität

Neue Entwicklungen der VT

  • Emotionen und Gefühle in der Verhaltenstherapie
  • Lösungs- und ressourcenorientierte Arbeit in der VT
  • Moderne kognitive Verhaltenstherapie
  • schematherapeutische Ansätze

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Finden in der Ausbildung auch berufspraktische Aspekte Berücksichtigung?

Ja, auf die Vorbereitung auf die spätere Berufstätigkeit legt die APP Köln besonders großen Wert.

Dazu die folgenden Seminarthemen:

  • Vorbereitung auf die Niederlassung,
  • Professionelle Praxisführung
  • Vorbereitung auf die Tätigkeit in einer Institution: Psychotherapie in der Klinik
  • Alternative Tätigkeitsfelder, neue Versorgungsstrukturen in der Gesundheitsversorgung

Dazu zählen auch Themen aus den Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens. Den Vorschriften des Gesundheitsreformgesetzes mit seinen Auswirkungen auch auf die Psychotherapie wird großer Raum gegeben:

Qualitätsmanagement in der PT

  • Formen in der Praxis, Dokumentation, Anforderungen des Gesundheitssystems
  • Evidence based Medicine (EbM), Leitlinien

Neue Versorgungsformen

  • Psychotherapie bei chronischen Erkrankungen,
  • Leitlinienorientierung und Disease Management
  • Psychologische Therapie und Case Management mit chronisch Kranken
  • Integrierte Versorgung
  • Medizinische Versorgungszentren

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Was ist für die Anmeldung zur Ausbildung bei APP KÖLN erforderlich?

Nehmen Sie zunächst Kontakt auf (Telefon, Fax, e-Mail) und erkundigen Sie sich nach dem nächsten unverbindlichen und kostenfreien Informationsabend oder lassen Sie sich von der Geschäftsführung informieren und Ihre Fragen beantworten.

Wenn Sie sich für eine Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie anmelden, benötigt APP Köln Folgendes von Ihnen:

  • Anmeldeformular
  • Kopie der Diplomurkunde (Schwerpunkt Klinische Psychologie)
  • Lebenslauf

 


 

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Wann und wo findet die Ausbildung statt?

Um die Ausbildungsteilnehmern zu ermöglichen, einer Berufstätigkeit parallel zur Ausbildung nachzugehen, finden Theorie-Veranstaltungen in der Regel nur am Wochenende ab freitags nachmittags statt.

Veranstaltungsorte: Psychotherapeutisches Institutes am Rhein in Köln-Porz.

Die Behandlungsfälle im Rahmen der praktischen Ausbildung werden in der Ambulanz von APP KÖLN im Psychotherapeutischen Institutes am Rhein in Köln-Porz durchgeführt.

In Ausnahmefällen, die von der Leitung von APP KÖLN genehmigt werden müssen, können Behandlungsfälle auch in einer kooperierenden Lehrpraxis von APP KÖLN durchgeführt werden.


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Wie gestaltet sich die Selbsterfahrung?

Die Selbsterfahrung richtet sich nach dem Verfahren der Verhaltenstherapie und umfaßt insgesamt 120 Stunden. Bei APP KÖLN werden davon obligatorisch mindestens 15 Stunden in Einzelselbsterfahrung ("Lehrtherapie") durchgeführt.

Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Ausbildung halten wir es für erforderlich, dass der zukünftige Psychotherapeut das Setting des Einzelformates, mit dem er im wesentlich ja auch in seiner späteren Berufssitution mit Patienten arbeiten will, in der Auseinandersetzung mit dem "Lehrtherapeuten" kennenlernt.

105 Stunden Selbsterfahrung finden in Blockveranstaltungen oder fortlaufenden Gruppen als Gruppenselbsterfahrung statt.

Gegenstand der Selbsterfahrung ist die Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsamer Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf.


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Wie gestaltet sich die praktische Ausbildung?

In der praktischen Ausbildung sind mindestens 600 Behandlungsstunden bei mindestens 6 Patienten durchzuführen. Durch die Zuweisung der Behandlungsfälle wird gewährleistet, dass die Ausbildungsteilnehmer über das Spektrum von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Verhaltenstherapie indiziert ist, eingehende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben.

Die Behandlungen, die vom Ausbildungsteilnehmer durchgeführt werden, müssen regelmäßig nach durchschnittlich jeder vierten Stunde supervidiert werden. Insgesamt sind mindestens 150 Stunden Supervision bei mindestens drei verschiedenen Supervisoren durchzuführen, 50 Stunden davon als Einzelsupervision.

Während der praktischen Ausbildung sind die Behandlungsverläufe der eigenen Patientenbehandlungen zu dokumentieren und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben, zu erstellen, die Diagnostik einschließlich Verhaltensanalyse, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse einschließen und ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis nachweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungstechnik in Verbindung mit der Theorie darstellen. Die Falldarstellungen werden vom Supervisor im Benehmen mit dem Ausbildungsausschuss beurteilt.


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Gibt es bei der APP KÖLN auch Maßnahmen zur Prüfungsvorbereitung für die Ausbildungsteilnehmer?

Ja, systematische Prüfungsvorbereitung findet in Repetitorien statt. Darüber hinaus findet vor der Prüfung ein Prüfungskolloquium statt.

Die Repetitorien dienen der Vertiefung der Theorieveranstaltungen. In Kleingruppen von 3 bis 4 Teilnehmern sollen an einem Themenplan orientiert grundlegende Inhalte der Verhaltenstherapie bei regelmäßigen Treffen abgearbeitet werden.


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Was kostet die Ausbildung bei der APP KÖLN?

Die Ausbildungskosten belaufen sich insgesamt auf einen Bruttobetrag von
- € 21.422,50. Die Ausbildungsteilnehmer werden an den Einnahmen der Institutsambulanz aus den eigenen Behandlungsfällen (mind. 600 Behandlungsstunden) beteiligt. Die Umstrukturierungen im Gesundheitssystem durch die Reformgesetze lassen nicht sicher absehen, wie hoch die Honorare für Psychotherapie liegen werden. Man kann davon ausgehen, dass der an den Ausbildungsteilnehmer auszuzahlende Honoraranteil, der zur Refinanzierung genutzt werden kann (600 Behandlungsstunden + 100 Stunden "Überhang"),
+ € 30.400 betragen wird. Einnahmen können zusätzlich durch Testdiagnostik,
Anamnese, Antragsberichte u.a. in Höhe von ca. + € 1.200,00,- Euro
erwirtschaftet werden

 

Die Ausbildung ist damit mehr als komplett refinanzierbar


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Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen?

Prinzipiell ist die Beantragung und Bewilligung von BaföG möglich. Die Erfahrung zeigt, dass es im Einzelfall problematisch ist, Mittel aus BaföG zu erhalten.

Weitere Informationen hier


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Wer erteilt die Approbation?

Die Ausbildung endet mit dem Staatsexamen. Damit hat der Ausbildungsteilnehmer die Möglichkeit, sich als Psychologischer Psychotherapeut approbieren zu lassen.

Für die Approbationserteilung nach § 2 Abs.1 PsychTHG ist die Bezirksregierung -Dezernat 24- zuständig, in deren Bereich die staatliche Prüfung abgelegt worden ist (§ 10 Abs. 1 S. 1 PsychTHG). Approbationsentscheidungen nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12, § 2 Abs 2 und 3 und § 3 PsychTHG trifft die Bezirksregierung -Dezernat 24-, in deren Bereich Psychotherapie zuletzt ausgeübt wurde, ausgeübt wird oder werden soll (§ 10 Abs. 1 und 2 PsychTHG).


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Welche Möglichkeiten verschafft mir die Approbation?

Mit Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut kann man die "heilkundliche Psychotherapie" ausüben. Im Psychotheraeutengesetz ist das im einzelnen wie folgt geregelt:

"(1)Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig. Die Berufsbezeichnungen nach Satz 1 darf nur führen, wer nach Satz 1 oder 2 zur Ausübung der Berufe befugt ist. Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.
(2) Die Berechtigung zur Ausübung des Berufs des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erstreckt sich auf Patienten, die das 21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen von Satz 1 sind zulässig, wenn zur Sicherung des Therapieerfolgs eine gemeinsame psychotherapeutische Behandlung von Kindern oder Jugendlichen mit Erwachsenen erforderlich ist oder bei Jugendlichen eine vorher mit Mitteln der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie begonnene psychotherapeutische Behandlung erst nach Vollendung des 21.Lebensjahres abgeschlossen werden kann.
(3) Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben."


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Kann ich mit der Approbation auch eine Kassenzulassung bekommen?

Prinzipiell ja. In Regionen, in denen der (statistische) Bedarf an Psychologischer Psychotherapie noch nicht gedeckt ist, genügt ein Antrag an den Zulassungsausschuss, der bei der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt ist.

In sogenannten "geschlossenen Regionen", in denen eine Bedarfsdeckung mit Psychologischer Psychotherapie vorliegt, ist man auf ein kompliziertes Nachfolgeverfahren angewiesen.

Die praxisnahe Ausbildung bei der APP KÖLN umschließt selbstverständlich auch Aspekte der Niederlassungsberatung. In diesem Rahmen werden die Möglichkeiten umfassend dargestellt.