Abschluss der Ausbildung

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16.6.1998 regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Approbation zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie erteilt werden kann und beschreibt die Grundlagen für Ausbildung und für die staatliche Prüfung. Die staatliche Prüfung, das Staatsexamen, besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung, die zweimal im Jahr stattfinden.

Die APP KÖLN GmbH hat die staatliche Anerkennung für ihre Ausbildungsgänge in Psychologischer Psychotherapie mit Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie, Systemischer Therapie bzw. Tiefenpsychologie, sowie in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie. Damit ist gewährleistet, dass sich die Absolventen dieser Ausbildung zur staatlichen Abschlussprüfung mit dem Ziel der Approbation und der anschließend im Rahmen der Bedarfsplanung möglichen Kassenzulassung als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anmelden können.