Gesetzliche Grundlagen und Zugangsvoraussetzungen

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist das Psychotherapeutengesetz (PsychThG).

Die Ausbildung sowie die staatliche Abschlussprüfung der Psychologischen Psychotherapeuten ist konkret in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) geregelt, die der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der KJPsychTh_APrV.

Die Anwendung von Psychotherapie im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in der Psychotherapie_Vereinbarung geregelt, die Durchführung von Psychotherapie in den Psychotherapie-Richtlinien.

Das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den gesellschaftlichen Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier wird bestimmt, welche Leistungen im Krankheitsfall von wem zu erbringen sind, wie die Finanzierung dieser Leistungen z.B. durch weitere Verordnungen und Vereinbarungen zu regeln ist, wie sich das Versorgungssystem organisiert und wie die einzelnen Beteiligten miteinander in Beziehung stehen. Hier ist u.a. auch der Status psychotherapeutischer Institutsambulanzen geregelt.

Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung nach altem Recht

Seit der Veränderung der Struktur des Studiums von Diplom-Studiengängen zur Bachelor-Master-Struktur sind die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zur Psychologischen Psychotherapeutin nicht mehr einheitlich geregelt. Das Psychotherapeutengesetz sah als Zugangsvoraussetzungen nur Diplom-Abschlüsse vor. Welche Master-Abschlüsse ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ist bisher gesetzlich nicht geregelt.

Die Zugangsbestimmungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten nach altem Recht entnehmen Sie bitte den Informationen des Landesprüfungsamts NRW. Die Zugangsvoraussetzungen können Sie nur dann erfüllen, wenn Sie bis zum 31.08.2020 Ihr Bachelorstudium aufgenommen haben.

Wir weisen darauf hin, dass Bachelorabschlüsse z.Zt. nicht die Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder Psychologischer Psychotherapie erfüllen.

 

Einige Hinweise zur Weiterbildung nach der Ausbildungsreform

… folgen. Wir bitten um etwas Geduld.