Kosten

Gesetzlich Versicherte

Von gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. AOK, DAK, BKK, TK) werden die Kosten für Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie übernommen.

Privat Versicherte

Von privaten Krankenversicherungen werden unsere Leistungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif in unterschiedlichem Umfang erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung bezüglich des Umfangs, in dem die Kosten einer Verhaltenstherapie bzw. einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie erstattet werden.

Beamte / Beihilfeberechtigte

Von den meisten Beihilfestellen werden in der Regel mindestens 50% der Kosten für eine Verhaltenstherapie bzw. für eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle bezüglich des Umfangs, in dem die Kosten einer Verhaltenstherapie bzw. einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie übernommen werden.

Selbstzahler

Die Kosten einer Verhaltenstherapie bzw. einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie für Selbstzahler basieren auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Gebührenordnung Ärzte – GOÄ, bzw. Gebührenordnung Psychotherapeuten – GOP).

Kostenerstattung

Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, diejenigen Kosten zu erstatten hat, die diesen dadurch entstanden sind, dass die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig gewähren konnte, und die er sich daher selbst beschafft hat. Mehr dazu lesen Sie hier.