Ausbildung nach der Ausbildungsreform
Die APP KÖLN wird die Ausbildung zur/m Psychologischen PsychotherapeutIn und zur/m Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn in der bewährten bisherigen Form auch in der vom Gesetz vorgesehenen Übergangszeit bis 2035 anbieten. Die APP KÖLN wird ihre Ausbildungsverpflichtung in der vorgesehenen und vereinbarten Vertragslaufzeit erfüllen, unter der Voraussetzung, dass die derzeitige Rechtsgrundlage unverändert bleibt. Alle Studierenden der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik und Erziehungswissenschaften, die bis Ende August 2020 das Studium aufgenommen haben und die diese Chance nutzen möchten, können sich hier informieren.
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