Ausbildung nach altem Recht und neue Weiterbildung
Die APP KÖLN wird die Ausbildung zur/m Psychologischen PsychotherapeutIn und zur/m Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn in der bewährten bisherigen Form auch in der vom Gesetz vorgesehenen Übergangszeit bis 2032 anbieten. Die APP KÖLN wird ihre Ausbildungsverpflichtung in der vorgesehenen und vereinbarten Vertragslaufzeit erfüllen, unter der Voraussetzung, dass die derzeitige Rechtsgrundlage unverändert bleibt. Alle Studierenden der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik und Erziehungswissenschaften, die bis Ende August 2020 das Studium aufgenommen haben und die diese Chance nutzen möchten, können sich hier informieren.
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Die APP KÖLN hat die Akkreditierung zum Weiterbildungsinstitut beantragt, das Verfahren läuft. Wenn Sie sich auf einer InteressentInnenliste eintragen lassen möchten, um Neuigkeiten zu einem möglichen Start der Weiterbildung zu erhalten, melden Sie sich gerne über aus-und-fortbildung@app-koeln.de.