Ausbildung nach altem Recht und neue Weiterbildung
Die APP KÖLN hat die Akkreditierung zum Weiterbildungsinstitut beantragt, das Verfahren läuft. Hier können sich Interessierte in eine Liste eintragen, um weitere Informationen zu einem möglichen Start der Weiterbildung zu erhalten.
Unabhängig davon bietet die APP KÖLN die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin und zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der bewährten bisherigen Form auch während der gesetzlich vorgesehenen Übergangszeit bis 2032 an. Die APP KÖLN wird ihre Ausbildungsverpflichtungen innerhalb der vorgesehenen und vertraglich vereinbarten Laufzeit erfüllen, sofern die derzeitige Rechtsgrundlage unverändert bleibt.
Studierende der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik und Erziehungswissenschaften, die ihr Studium bis Ende August 2020 aufgenommen haben und diese Möglichkeit nutzen möchten, können sich hier über die Ausbildung informieren.
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