Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden und Kooperationspartner

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Geschäftskunden und Kooperationspartner der APP KÖLN

  1. Allgemeines

Die APP KÖLN – Akademie für angewandte Psychologie & Psychotherapie – ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie gemäß § 6 PsychThG. Sie bietet unter anderem Inhouse-Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungen für einzelne Teilnehmende sowie Einrichtungen und Organisationen an, die ärztliche, psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutische sowie weitere Fachpersonen beschäftigen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der APP KÖLN und Geschäftskunden/Kooperationspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“), insbesondere bei

  • Einzelveranstaltungen
  • Veranstaltungsreihen
  • Inhouse-Schulungen
  • Firmeninterne Exklusiv-Schulungen sowie
  • Sammelanmeldungen mehrerer Teilnehmenden durch den Auftraggeber für offene Veranstaltungen der APP KÖLN.

Einzelveranstaltungen sind einzeln gebuchte Maßnahmen für eine oder mehrere Beschäftigte/Angehörige des Auftraggebers.

Eine Veranstaltungsreihe liegt vor, wenn mit einer Vereinbarung mindestens zwei inhaltlich zusammenhängende oder zusammen gebuchte Veranstaltungen gebucht werden.

Inhouse-Schulungen sind solche Veranstaltungen, die von der APP KÖLN exklusiv für einen Auftraggeber durchgeführt und von diesem für seine Mitarbeitenden oder Zugehörigen gebucht werden. Die Veranstaltungen finden in den Räumen des Auftraggebers oder an einem anderen durch den Auftraggeber organisierten Ort statt.

Firmeninterne Exklusiv-Schulungen sind solche Veranstaltungen, die von der APP KÖLN exklusiv für einen Auftraggeber durchgeführt und von diesem für seine Mitarbeitenden oder Zugehörigen gebucht werden.  Die Veranstaltungen finden online oder in Präsenz an einem anderen durch die APP KÖLN organisierten Ort statt.

Offene Veranstaltungen sind Fort- und Weiterbildungen in online oder Präsenz, zu denen sich einzelne Teilnehmende individuell oder über einen Auftraggeber zu den von der APP KÖLN veröffentlichten Terminen anmelden können.

  1. Vertragsschluss und Anmeldung von Teilnehmenden

2.1 Vertragsschluss

Der Vertrag über die Durchführung einer Inhouse-Schulung oder über die Teilnahme angemeldeter Personen an offenen Veranstaltungen kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung (z.B. E-Mail) der APP KÖLN zustande oder – bei Online-Buchungen – durch die Buchungsbestätigung/ Rechnungsstellung an den Auftraggeber.

Sollten Sammelveranstaltungen stattfinden, an denen mehrere Vertragspartner beteiligt sind, werden bei Angebotserstellung je Veranstaltung durch die APP-KÖLN eine Mindest-Teilnahmezahl bekanntgegeben. Das Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl ist Voraussetzung für das Stattfinden der Veranstaltung. Sollte die Teilnehmerzahl bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht werden, wird die Veranstaltung seitens der APP KÖLN abgesagt.

2.2 Anmeldung bei Inhouse- oder firmeninterne Exklusiv-Schulungen

Bei Inhouse-Schulungen vereinbaren APP KÖLN und Auftraggeber Inhalte, Termine, Dauer, Teilnehmerkreis, Durchführungsort und Vergütung in einem gesonderten Angebot.

  • Das Angebot der APP KÖLN ist – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage verbindlich.
  • Der Auftraggeber nimmt das Angebot durch schriftliche oder elektronische Bestätigung an.
  • Die von dem Auftraggeber benannten Teilnehmenden erhalten ihre Teilnahmeberechtigung über die geschlossene Vereinbarung mit dem Auftraggeber; ein unmittelbarer Vertragsschluss mit den einzelnen Teilnehmenden findet in der Regel nicht statt.

2.3 Sammelanmeldungen für offene Veranstaltungen

Meldet der Auftraggeber mehrere Teilnehmende für offene Veranstaltungen der APP KÖLN an, gilt:

  • Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Einzelteilnehmenden online über das Anmeldeformular der jeweiligen Veranstaltung oder gesammelt in anderer schriftlicher Form.
  • Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Zusage dar.
  • Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldebestätigung/Rechnungs-stellung gegenüber dem Auftraggeber zustande.
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm angemeldeten Personen die Teilnahmevoraus-setzungen erfüllen und über die Inhalte, Teilnahmebedingungen und ggf. Hausordnung informiert werden.
  1. Zahlungsbedingungen

3.1 Rechnungsstellung

Die APP KÖLN stellt die vereinbarte Vergütung an den Auftraggeber in Rechnung. Der Auftraggeber ist Schuldner der Teilnahme- bzw. Schulungsentgelte, unabhängig von etwaigen internen Kostenregelungen mit den Teilnehmenden.

3.2 Fälligkeit

Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Zahlungsziele:

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Erfolgt die Rechnungsstellung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Schulungsbeginn, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Veranstaltungseinheit vollständig zu begleichen.

Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto der APP KÖLN zu erfolgen. Die rechtzeitige vollständige Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme der angemeldeten Personen bzw. für die Durchführung der Inhouse-Schulung.

3.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die APP KÖLN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren zu erheben und weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.

  1. Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen

4.1 Stornierung von Inhouse- oder firmeninternen Exklusiv-Schulungen durch den Auftraggeber

Stornierungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Maßgeblich ist der Eingang bei der APP KÖLN. Sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, gelten:

  1. Für Stornierung einer ganzen Reihe oder ganzer Reihen:
  • Stornierung bis 6 Monate vor Beginn der jeweiligen Maßnahme 10% des vereinbarten Gesamtpreises. ereits angefallene nachweisbare Fremdkosten (z.B. Stornokosten für Hotel oder Reise) werden gesondert berechnet.

 

  • Stornierung bis 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Maßnahme 20% des vereinbarten Gesamtpreises. ereits angefallene nachweisbare Fremdkosten (z.B. Stornokosten für Hotel oder Reise) werden gesondert berechnet.

 

  • Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme 50% des vereinbarten Gesamtpreises. ereits angefallene nachweisbare Fremdkosten (z.B. Stornokosten für Hotel oder Reise) werden gesondert berechnet.

 

  • Stornierung weniger als 4 Wochen vor Schulungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises. ereits angefallene nachweisbare Fremdkosten (z.B. Stornokosten für Hotel oder Reise) werden gesondert berechnet.

 

  1. Für Stornierung von Einzelmaßnahmen gelten folgende Bedingungen:
  • ereits angefallene nachweisbare Fremdkosten (z.B. Stornokosten für Hotel oder Reise) werden gesondert berechnet.
  • Stornierung ab 8 bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung, zuzüglich bereits angefallener nachweisbarer Fremdkosten (z. B. Stornokosten für Hotel oder Reise).
  • Stornierung weniger als 4 Wochen vor Schulungsbeginn oder Nichtdurchführung aus Gründen aus der Sphäre des Auftraggebers: 100% der vereinbarten Vergütung, zuzüglich bereits angefallener nachweisbarer Fremdkosten (z. B. Stornokosten für Hotel oder Reise).

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der APP KÖLN kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.2 Umbuchung von Inhouse- oder firmeninternen Exklusiv-Schulungen durch den Auftraggeber

Terminverschiebungen auf Wunsch des Auftraggebers gelten als Stornierung mit anschließender Neuvereinbarung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Umbuchungen sind kostenfrei mit Ausnahme etwaiger bereits entstandener Mehrkosten (z.B. Stornokosten für Reise/Unterkunft der Referent:innen). Diese trägt der Auftraggeber.

4.3 Stornierung von Sammelanmeldungen zu offenen Veranstaltungen

Für Teilnehmende, die durch den Auftraggeber zu offenen Veranstaltungen angemeldet wurden, gelten – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – folgende Bedingungen pro Person/Veranstaltung:

  • Abmeldung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung des Veranstaltungsentgelts abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Person; alternativ Rechnungsstellung lediglich der Bearbeitungsgebühr.
  • Abmeldung weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

Stornierungen bzw. Umbuchungen gem. Absätze 4.2 und 4.3 erforderlich werden, wendet sich der Auftraggeber an Veranstaltung

 

Sollten Veranstaltungsreihen oder durch den Auftraggeber gesammelt gebuchte Veranstaltungen storniert werden, sind diese per E-Mail an veranstaltung@app-koeln.de zu senden.

4.4 Ersatz-Teilnehmende

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum Beginn der Veranstaltung geeignete Ersatz-Teilnehmende zu benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Teilnahmegebühren; etwaige Mehraufwände (z.B. erneute Zertifikatserstellung) können in angemessenem Umfang berechnet werden.

  1. Widerrufsrecht

Bei den hier geregelten Vereinbarungen/Verträgen handelt es sich um Verträge zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher:innen findet daher keine Anwendung.
Für von Auftraggebern angemeldete Teilnehmende, die selbst Verbraucher:innen sind, besteht kein eigenes Widerrufsrecht gegenüber der APP KÖLN, da Vertragspartner ausschließlich der Auftraggeber ist.

  1. Pflichten des Auftraggebers bei Inhouse-Schulungen
  2. Der Auftraggeber stellt für Inhouse-Schulungen auf eigene Kosten geeignete, mit der APP KÖLN abgestimmte Räumlichkeiten und technische Infrastruktur (z.B. Beamer, Lautsprecher, Internetzugang) zur Verfügung, sofern im Angebot nichts abweichend vereinbart wurde.
  3. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass arbeits- und brandschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden und die Teilnehmende rechtzeitig über Ort, Zeit und Rahmenbedingungen informiert werden.
  4. Reise- und ggf. Übernachtungskosten der Referent:innen werden – sofern nicht anders angeboten – zusätzlich zum vereinbarten Honorar nach Aufwand berechnet.
  5. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch die APP KÖLN

Die APP KÖLN ist berechtigt, Veranstaltungen oder Inhouse-Schulungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei:

  • Erkrankung oder sonstigem Ausfall der Referent:innen,
  • höherer Gewalt oder Ereignissen, die die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
  • Nichterreichen einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl bei offenen Veranstaltungen.

Bereits gezahlte Entgelte werden im Falle einer Absage ohne Ersatztermin an den Auftraggeber zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Arbeitsausfallkosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, die APP KÖLN hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Die APP KÖLN ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen (z.B. inhaltliche Anpassungen, Wechsel von Referent:innen), soweit der Gesamtcharakter und der Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmende erhalten bleiben. Termin- und/oder Ortsverschiebungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

Das Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl ist Voraussetzung für das Stattfinden der Veranstaltung. Sollte die Teilnehmerzahl bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht werden, wird die Veranstaltung seitens der APP KÖLN abgesagt.

  1. Schutz- und Urheberrechte

Alle von der APP KÖLN zur Verfügung gestellten Unterlagen, Präsentationen, Skripte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber erhält – soweit nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch.

Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung über den internen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der APP KÖLN. Video- oder Audioaufzeichnungen der Veranstaltungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmende sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

  1. Haftung

Die APP KÖLN haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der APP KÖLN, ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die APP KÖLN nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Eine Haftung für Inhalte von Veranstaltungen (z.B. für den Erfolg einer Fortbildung bei den Teilnehmende oder konkrete Ergebnisse im Unternehmen des Auftraggebers) besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  1. Datenschutz

Die APP KÖLN verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der durch ihn angemeldeten Teilnehmende ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der APP KÖLN auf der Website.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die von ihm angemeldeten Personen über die Datenverarbeitung durch die APP KÖLN zu informieren, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

  1. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder offensichtlich vertraulicher Natur sind, vertraulich und verwenden diese nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung.
Diese Pflicht besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Die APP KÖLN ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung.

Stand: April 2026