Allgemeine Geschäftsbedingungen für Patientinnen und Patienten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Patientinnen und Patienten sowie Angehörige
Vereinbarte Termine sind verbindlich und individuell für unsere Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige reserviert.
Bei nicht rechtzeitiger Absage eines verbindlich vereinbarten und ausschließlich für unsere Patientinnen und Patienten/deren Angehörige reservierten Termins berechnen wir ein Ausfallhonorar in Anlehnung an § 615 BGB, da eine kurzfristige anderweitige Terminvereinbarung nicht möglich ist. Der aktuelle Entschädigungssatz liegt bei 50,-€ und wird fällig, sofern Termine nicht mind. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.