Gebühren & Rahmenbedingungen

Aufbau der Balintgruppen

Sie können sich die Termine entsprechend des benötigten zeitlichen Umfangs zusammenstellen. Die Gruppen sind offen und finden ggf. mit unterschiedlicher Teilnehmerzusammensetzung statt.

Fortbildungspunkte werden beantragt.

Es werden max. 12 Teilnehmer zu einer Balintgruppe zugelassen.

Balintgruppenleiter der APP Köln

Anerkennung für Weiterbildungen

Psychosomatische Grundversorgung: Die Balintgruppen können zum Erwerb der Zusatzqualifikation Psychosomatische Grundversorgung, jedoch auch unabhängig davon, belegt werden. Zur Psychosomatischen Grundversorgung beachten Sie bitte unbedingt, dass sich die Balintgruppentermine über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten erstrecken und “kontinuierlich” beim gleichen Balintgruppenleiter stattfinden, um diese für die Psychosomatische Grundversorgung anerkennen lassen zu können, sowie dass die Ärztekammern teilweise unterschiedliche Vorgaben an die Balintgruppen stellen.

Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühr beträgt 15,- EUR pro Stunde, bei 30 Std. insg. 450,00 EUR.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der nächsten Seite.

Rücktrittsregelung und -gebühren

  • Bei einer Abmeldung ab 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 10% der Teilnahmegebühr des jeweiligen Veranstaltungstags einbehalten.
  • Bei einer Abmeldung ab 2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 50% der Teilnahmegebühr des jeweiligen Veranstaltungstags einbehalten.
  • Bei Abmeldung kürzer als 1 Woche vor dem ersten Veranstaltungstag oder bei nicht erfolgter Abmeldung werden die Teilnahmegebühren des jeweiligen Veranstaltungstags in vollem Umfang einbehalten.

Die Rücktrittsregelungen gelten auch im Krankheitsfall (auch im Falle einer Coronainfektion).

Die Abmeldung erfolgt schriftlich. Wird ersatzweise rechtzeitig ein anderer Teilnehmer benannt, welcher sich verbindlich anmeldet, entfällt die Rücktrittsgebühr. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung mangels ausreichender Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall in vollem Umfang erstattet. Sonstige Schäden in Zusammenhang mit Teilnahme oder Absage werden Teilnehmern grundsätzlich nur erstattet, sofern dem Veranstalter der Vorwurf groben Verschuldens nachzuweisen ist.