Termine & Inhalte
Die Zusatzqualifizierung in KJP stellt keine eigenständige Ausbildung dar, sondern ist in einer stundenmäßig überschaubaren Fortbildung organisiert. Insofern sind zum Erwerb der Zusatzqualifikation KJP weder zusätzliche Selbsterfahrungsstunden noch eine weitere praktische Tätigkeit zu absolvieren. Auch gibt es keine Abschlussprüfung.
Zu absolvieren sind Theorie sowie Behandlungsstunden unter Supervision:
Theorie
An ausgewählten Themen werden die Grundlagen der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern und Angehörigen vermittelt. Es werden zahlreiche Kompetenzen in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit häufigen Störungsbildern erworben.
Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung sind:
- Beziehungsgestaltung und Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen
- Psychotherapeutische Basiskompetenzen bei der Behandlung
- Wesentliche Störungsbilder und ihre Behandlungsmöglichkeiten
- Die Mitbehandlung der Bezugspersonen
Die für die Ergänzungsqualifikation KJP erforderlichen 200 Stunden Theorie können bei der APP Köln im Rahmen von Blockseminaren kompakt und in kurzer Zeit (etwas mehr als ein Jahr) erworben werden. Alle Termine der Seminare können Sie unserem Veranstaltungskalender entnehmen.
Im angefügten Curriculum sind die Seminare mit verhaltenstherapeutischen Schwerpunkt für die KJP-Ergänzungsqualifikation aufgeführt, aus denen im erforderlichen Umfang gewählt werden kann:
Lehrplan EQ-KJP Verhaltenstherapie
Durch die Kooperation mit einem Partnerinstitut für die tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können TeilnehmerInnen auch dort Seminare belegen, um den geforderten Stundenumfang an Theorie zu absolvieren. Kontaktieren Sie uns bei Interesse (aus-und-forbildung@app-koeln.de), wir lassen Ihnen gerne weitere Informationen dazu zukommen.
Behandlung unter Supervision
Gemäß Psychotherapierichtlinien müssen 5 supervidierte und abgeschlossene Behandlungen mit mind. 180 Behandlungsstunden für den Erwerb der Zusatzqualifikation nachgewiesen werden. Die erforderlichen Fallbehandlungen müssen regelmäßig nach jeder 4. Behandlungsstunde supervidiert werden.