Termine & Inhalte

Die Zusatzqualifizierung in KJP stellt keine eigenständige Ausbildung dar, sondern ist in einer stundenmäßig überschaubaren Fortbildung organisiert. Insofern sind zum Erwerb der Zusatzqualifikation KJP weder zusätzliche Selbsterfahrungsstunden noch eine weitere praktische Tätigkeit zu absolvieren. Auch gibt es keine Abschlussprüfung.

Theorie

An ausgewählten Themen werden die Grundlagen der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern und Angehörigen vermittelt. Es werden zahlreiche Kompetenzen in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit häufigen Störungsbildern erworben.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung sind:

  • Beziehungsgestaltung und Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen
  • Psychotherapeutische Basiskompetenzen bei der Behandlung
  • Wesentliche Störungsbilder und ihre Behandlungsmöglichkeiten
  • Die Mitbehandlung der Bezugspersonen

Die für die Ergänzungsqualifikation KJP erforderlichen 200 Stunden Theorie können bei der APP Köln im Rahmen von Blockseminaren kompakt erworben werden. Alle Termine der Seminare können Sie unserem Veranstaltungskalender entnehmen.

Im angefügten Curriculum sind die Seminare mit verhaltenstherapeutischen Schwerpunkt für die KJP-Ergänzungsqualifikation aufgeführt, aus denen im erforderlichen Umfang gewählt werden kann:

Lehrplan EQ-KJP Verhaltenstherapie

 

Die Akkreditierung durch die Psychotherapeutenkammer NRW ist beantragt. Die Veranstaltungen werden voraussichtlich mit 10 Fortbildungspunkten pro Veranstaltungstag bewertet. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach jeder Veranstaltung.

 

Behandlung unter Supervision

Gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung müssen für den Erwerb der Zusatzqualifikation mind. 200 Behandlungsstunden in mindestens 3 supervidierte und abgeschlossene Behandlungsfälle, davon mindestens 1 LZT und 1 KZT nachgewiesen werden.

Davon müssen mindestens 2 Behandlungsfälle und insgesamt mindestens 80 genehmigungspflichtigen Sitzungen mit Pat., die bei Behandlungsbeginn im Grundschulalter oder jünger sind und mindestens 40 genehmigungspflichtige Sitzungen mit Pat. die bei Behandlungsbeginn im Jugendalter (14-17 Jahre) sind durchgeführt werden. Maximal 24 genehmigungspflichtige Sitzungen mit Pat., die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben können als Fallstunden angerechnet werden

Die erforderlichen Fallbehandlungen müssen regelmäßig nach mindestens jeder 4. Behandlungsstunde mit einem Supervisionsverhältnis von vier Behandlungsstunden zu einer Supervisionsstunde (mindestens 50 Supervisionsstunden bei 200 Behandlungsstunden) supervidiert werden.