Termine & Inhalte

Um sich für eine zweite Fachkunde zu qualifizieren, muss weder eine weitere praktische Tätigkeit noch eine Abschlussprüfung absolviert werden.

Zu absolvierende Bestandteile der Zusatzqualifikation in der zweiten Fachkunde sind:

Theorie

Die für eine weitere Fachkunde erforderlichen 400 Stunden Theorie in Verhaltenstherapie bzw. Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie können bei uns im Rahmen von Blockseminaren (an Wochenenden) erworben werden.

Für PsychotherapeutInnen in Ausbildung bei der APP Köln sowie für approbierte AbsolventInnen der APP Köln ist ein Teil der erforderlichen Theoriestunden aus dem Lehrplan der Ausbildung als Theoriebestandteil der zweiten Fachkunde anerkennungsfähig.

Behandlung unter Supervision

Für den Erwerb einer zweiten Fachkunde müssen 6 abgeschlossene Behandlungen mit insgesamt mind. 600 Behandlungsstunden nachgewiesen werden. Die erforderlichen Fallbehandlungen müssen regelmäßig nach jeder 4. Behandlungsstunde supervidiert werden.

Selbsterfahrung

Ein weiterer Baustein der Fortbildung ist die Selbsterfahrung im jeweiligen Verfahren über mind. 120 Stunden.

Informationsmaterial

Eine umfangreiche Übersicht aller relevanten Rahmenbedingungen der zweiten Fachkunde senden wir Ihnen auf Anfrage an aus-und-fortbildung@app-koeln.de gerne zu.