Verband der Institute für beziehungsorientierte Psychotherapie

Stellungnahme des VIBP zur Ausbildungsreform – Panel 28.01.09 Berlin

Zu Punkt 3. Ausbildungsstruktur

  1. Die Psychotherapie-Ausbildung sollte nicht vom Medizinsystem her konzeptualisiert, sondern über eine psycho-logische Gegenstandsbildung vermittelt werden.
  2. Es gibt nicht nur einen “Königsweg” zum Verstehen und Kategorisieren des seelischen Geschehens. Der Gegenstand der Psychotherapie lässt sich methodisch unter unterschiedlichen wissenschaftlichen Herangehensweisen untersuchen. Deshalb sind der Erhalt und die Weiterentwicklung einer Vielfalt und Eigenständigkeit von wissenschaftlichen Verfahren unabdingbar. In der aktuellen Hochschullandschaft ist Verfahrensvielfalt nicht darstellbar. Sie kann derzeit nur durch universitäts-unabhängige Ausbildungsinstitute hinreichend abgebildet werden.
  3. Die Psychotherapie-Ausbildung sollte wie bisher auf einer breiten Ausbildung in Psychologie basieren, und nicht von einer frühzeitigen Verengung und Spezialisierung geprägt sein, wie das bei einigen Vorschlägen zur sogenannten Direktausbildung der Fall ist.
  4. Eine Heilerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn praktische psychotherapeutische Erfahrung und Ausbildung dem vorausgegangen ist. Es kann nicht sein, dass eine – auch eingeschränkte – Heilerlaubnis allein auf theoretischen Vorkenntnissen basiert.
  5. Schwerpunkt und zentrales Agens der Psychotherapie ist nicht die symptomorientierte Behandlung einer “Störung”, sondern die psychotherapeutische Beziehung. Das muss  in der zukünftigen Ausbildung erhalten bleiben, und erfordert Strukturen, die das ermöglichen. Dies muss sich in der Förderung einer für die psychotherapeutische Arbeit prototypischen Beziehung zwischen Ausbildendem und Lernendem spiegeln, um durch Selbsterfahrung eine individuelle therapeutische Entfaltung und Ausbildung zu ermöglichen.
  6. In Privatinstituten wird nicht die ausgewählte Klientel einer Uni-Ambulanz behandelt, sondern das breite Spektrum der Klientel von psychotherapeutischen Praxen. Die Ausbildungsbehandlungen dürfen sich nicht nach Forschungserfordernissen, sondern nach den Erfordernissen der Praxis richten. Privatinstitute vermitteln damit den Ausbildungsteilnehmern bezüglich Klientel und bezüglich Behandlungspraxis realistische Erfahrungen des zukünftigen Versorgungsalltags.
  7. Master-PsychologInnen sind hochqualifizierte AkademikerInnen, die in den praktischen Teilen der Psychotherapie-Ausbildung selbstverständlich nicht als PraktikantInnen behandelt werden dürfen. Eine angemessene Vergütung im Rahmen der Praktischen Tätigkeit und der Praktischen Ausbildung sollte selbstverständlich sein.

Zu Punkt 4. Qualitätssicherung, Kontrolle, Aufsicht

  1. Die Psychotherapie-Ausbildung in der bisherigen Form umfasst bundeseinheitliche Standards hinsichtlich Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. Das sollte auch so bleiben. Deshalb kann Psychotherapie keine Weiterbildung unter Länderhoheit sein, sondern muss unter Bundeshoheit bleiben.
  2. Die hohe Qualität wird auch durch den Wettbewerb der Institute gewährleistet. Viele Institute haben bereits Verfahren etabliert, die Qualität ihrer Arbeit und die Zufriedenheit der AusbildungsteilnehmerInnen und der DozentInnen regelmäßig zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Damit wird Transparenz nach innen und außen hergestellt, und ein ständiger Anreiz zur Verbesserung gegeben. Privatinstitute können flexibel und schnell auf Anforderungen von Seiten der AusbildungsteilnehmerInnen oder von Seiten des Marktes reagieren.
  3. In den Privatinstituten kann die Verzahnung von Wissenschaft und Praxis am besten verwirklicht werden. Dozenten, Supervisoren, Selbsterfahrungsleiter, usw. sind nicht hauptsächlich Wissenschaftler oder wissenschaftliche Assistenten mit vergleichsweise geringer Behandlungspraxis, sondern zum großen Teil Praktiker mit langjähriger Erfahrung in der breiten Patientenversorgung.
  4. Man sollte sich übrigens nicht darüber täuschen: Auch wenn jetzt gesagt wird: Keiner will doch die Institute abschaffen! – eine „Direktausbildung“ wird weitere sogenannte „Sachzwänge“ nach sich ziehen. Bei Verlagerung der Ausbildung zur/m PsychotherapeutIn an die Uni kann davon ausgegangen werden, dass auch die vertiefende Weiterbildung sich verlagern wird, an Uni-nahe Institutionen und an Kliniken. Ähnlich wie bei der Einführung des Facharztes Psychotherapeutische Medizin werden die Institute überflüssig. Das wird schon allein aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung befördert: wenn Hochschulinstitute Einrichtungen und Personal der Hochschule kostenfrei nutzen können und damit die Ausbildung staatlich subventioniert anbieten können, werden die Privatinstitute diesem Wettbewerbsnachteil auf Dauer nur schwer standhalten können.
  5. Diese ganzen Umstrukturierungs-Überlegungen finden ja nicht statt, weil die Ausbildung an den Instituten kritisiert worden wäre. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum gut funktionierende, hochwertige Einrichtungen zerschlagen werden sollen, um neue Strukturen aufzubauen, die keine höhere Qualität versprechen.