Informationen zum QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie – Erprobung in NRW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben schon gehört, dass ab 1.1.2025 in NRW die Erprobung des neuen QS-Verfahrens für die ambulante Psychotherapie beginnen und über 6 Jahre laufen soll.

Das hat der G-BA am 18.1.2024 beschlossen; der Beschluss tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich März/April 2024 – in Kraft. (https://www.g-ba.de/beschluesse/6421/)

Auf meiner Website zu QS und QM in der Psychotherapie (www.qs-psychotherapie.de) informiere ich seit 2021 über das QS-Verfahren. Dort finden Sie noch mehr Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung des QS-Verfahrens und meine Einschätzungen dazu.

Hier schonmal erste Informationen zu der geplanten Erprobung in NRW.

Aus der QS-Richtlinie ergeben sich folgende Rahmenbedingungen:

  • Zur Teilnahme an der Erprobung sind alle Erwachsenen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten verpflichtet, für alle Kurz- und Langzeittherapien im Einzelsetting, die sie über die KV Nordrhein oder KV Westfalen-Lippe abrechnen.
    Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen werden nicht einbezogen, und Gruppentherapien ebenfalls nicht.
  • In das QS-Verfahren werden alle o.g. Behandlungen einbezogen, die ab dem 1.1.2025 beendet werden.
    Allerdings werden für Behandlungen, die vor In-Kraft-Treten dieses Beschlusses begonnen wurden, nur ein paar Basisdaten erhoben und keine Patientenbefragung durchgeführt.
    Das QS-Verfahren gilt also im vollen Umfang für alle GKV-Behandlungen, die ab In-Kraft-Treten der QS-Richtlinie (voraussichtlich März/April 2024) beginnen, und ab 1.1.2025 beendet werden.
    Die Daten eines Quartals sind jeweils bis zum 21. des darauffolgenden Monats zu liefern, also erstmals bis zum 21.4.2025.
  • Ob das Antrags- und Gutachterverfahren während dieser Zeit ausgesetzt wird, darüber steht nichts in der QS-Richtlinie. Ich gehe davon aus, dass darüber die Institutionen entscheiden, die mit für die Durchführung des QS-Verfahrens zuständig sind, also u.a. KV und Krankenkassen.
  • Die Finanzierung des Aufwands wird gesondert zwischen KV und Krankenkassen vereinbart, darüber ist noch nichts bekannt.
  • Sanktionen für Nicht-Beteiligung soll es in den ersten 2 Jahren noch nicht geben.

Die Erprobung und Evaluation wird gestuft ablaufen:

  • Ein halbes Jahr vor dem Start wird das IQTIG eine Regionalkonferenz durchführen, in der die niedergelassenen Psychotherapeutinnen über das Projekt informiert werden sollen.
  • Im Jahr werden v.a. Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenverarbeitung implementiert und geprüft, sowie die Abläufe der Patientenbefragung erprobt.
  • Ab dem Jahr entwickelt das IQTIG Bewertungskriterien und -kategorien. Die Teilnehmer bekommen erste Rückmeldungen/Auswertungen (sog. Zwischenberichte).
  • In den ersten 2 Jahren soll es für schlechte Ergebnisse oder fehlende QS-Dokumentationen noch keine Sanktionen geben. (DeQS-RL 2. Teil § 17)
  • Ab dem Jahr werden Stellungnahmeverfahren durchgeführt, d.h. auffällige Ergebnisse der QS-Dokumentation werden einer Fachkommission vorgelegt.
    Die Fachkommission bzw. Landesarbeitsgemeinschaft kann Maßnahmen zur Verbesserung anordnen, z.B. Verpflichtung zu Fortbildung, Qualitätszirkel, Audits/Peer Review. (Näheres s. https://qs-psychotherapie.de/durchfuehrung/)
  • Nach Vorliegen der ersten Ergebnisse im 3. Jahr der Erprobung wird die Regionalkonferenz für die Teilnehmer einmal jährlich bis zum Ende der Erprobung durchgeführt, „um die Ergebnisse zu diskutieren und die Akzeptanz des Verfahrens durch ein transparentes Vorgehen zu fördern.“ (DeQS-RL 2. Teil § 20 (10) )
    Außerdem wird eine Plattform eingerichtet, über die die Teilnehmerinnen sich äußern können, und es werden diverse Expertengremien eingerichtet, die die Ergebnisse, Erfahrungen und Rückmeldungen mit dem IQTIG beraten.
  • Ab dem 3.Jahr beginnt die Evaluation.
    Die Evaluation wird vom IQTIG durchgeführt, „einschließlich der … Möglichkeit der Einbeziehung eines weiteren wissenschaftlichen Instituts mit ausgewiesener Expertise in der Psychotherapieforschung.“ (§ 20 (2) j)
    Das IQTIG „erstellt im Review-Verfahren gegebenenfalls mit einem Institut der Psychotherapieforschung auf der Basis der fünf jährlichen Berichte … einen Gesamtabschlussbericht bis zum 31. August 2030.“
    Das Konzept für die Evaluation entwickelt das IQTIG, entsprechend dem Auftrag des G-BA vom 3.2023 (https://www.g-ba.de/beschluesse/5947/)
    Also möglicherweise wird ein unabhängiges Institut als Reviewer überprüfen, wie das IQTIG sich nach seinem eigenen Konzept selbst evaluiert.
  • Auf Basis des Abschlussberichts entscheidet der G-BA, ob das QS-Verfahren 2031 bundesweit so eingeführt wird, oder ob es noch modifiziert werden soll (§ 20 (12) ).

So weit die ersten Informationen zu der QS-Erprobung in NRW. Ich werde meine Website fortlaufend aktualisieren, sobald ich neue Informationen habe.

Ich freue mich, wenn Sie diesen Newsletter weiterleiten.

Mit kollegialen Grüßen

Beatrice Piechotta

 

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Beatrice Piechotta

Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin

Fachärztin für Psychiatrie

Psychoanalyse, Tiefenpsychologie

QM-Auditorin (TÜV), EFQM-Assessorin (DGQ), QEP-Trainerin (KBV)

Rosmarinstr. 12 L

40235 Düsseldorf

0211 – 441032

bpiechotta@t-online.de

www.qs-psychotherapie.de