QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie – Erprobung in NRW

07.03.2024

Erprobung des QS-Verfahrens Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Das QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie des IQTIG soll ab 1.1.2025 in den Bereichen der KV Nordrhein (KV No) und KV Westfalen-Lippe (KV WL) zunächst 6 Jahre lang erprobt und evaluiert werden, erst dann wird über die bundesweite Einführung entschieden. Das hat der G-BA am 18.1.2024 beschlossen.
Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) wird damit ergänzt um das Verfahren Nr. 16:
Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)

Aus der QS-Richtlinie ergeben sich folgende Rahmenbedingungen:

  • Zur Teilnahme an der Erprobung sind alle Erwachsenen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten verpflichtet, für alle Kurz- und Langzeittherapien im Einzelsetting, die sie über die KV Nordrhein oder KV Westfalen-Lippe abrechnen.
    Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen werden nicht einbezogen, Akuttherapie, Gruppenpsychotherapie und Kombinationsbehandlung ebenfalls nicht.
  • In das QS-Verfahren werden alle o.g. Behandlungen einbezogen, die ab dem 1.1.2025 regulär beendet werden.
    Allerdings wird für Behandlungen, die vor dem 1.9.24 begonnen wurden, nur ein Minimaldatensatz (Beginn und Ende der Behandlung, Verfahren) erhoben und keine Patientenbefragung durchgeführt.
    Das QS-Verfahren gilt also im vollen Umfang für diejenigen GKV-Behandlungen, die ab dem 1.9.24 beginnen, und ab 1.1.2025 regulär (= kein Abbruch) beendet werden.
    Die Daten derjenigen Behandlungen, die in einem Quartal beendet werden, sind jeweils bis zum 21. des darauffolgenden Monats zu liefern, also erstmals bis zum 21.4.2025.
    Bei Behandlungen, die in der QS-Dokumentation als abgebrochen angegeben werden, findet nach dem bisherigen Stand keine Patientenbefragung statt. Das IQTIG ist aber beauftragt, eine Patientenbefragung auch für abgebrochene Behandlungen zu entwickeln; das Ergebnis wird für August 2025 erwartet.
  • Das Antrags- und Gutachterverfahren läuft während dieser Zeit weiter.
  • Die Finanzierung des Aufwands (auch für die notwendige Software) wird zwischen KV und Krankenkassen vereinbart.

Erprobung und Evaluation werden gestuft ablaufen:

  • Im 1. Jahr werden v.a. Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenverarbeitung implementiert und überprüft, sowie die Abläufe der Patientenbefragung erprobt.
  • Ab dem 2. Jahr entwickelt das IQTIG Bewertungskriterien und -kategorien. Die Teilnehmer bekommen erste Rückmeldungen/Auswertungen (sog. Zwischenberichte).
  • Ab dem 3. Jahr werden Stellungnahmeverfahren durchgeführt, d.h. auffällige Ergebnisse der QS-Dokumentationen werden einer Fachkommission vorgelegt.
    Die Fachkommission bzw. Landesarbeitsgemeinschaft kann Maßnahmen zur Verbesserung anordnen, z.B. Verpflichtung zu Fortbildung, Qualitätszirkel, Audits/Peer Review, Implementierung von Behandlungspfaden.
    In den ersten 2 Jahren soll es für schlechte Ergebnisse und fehlende Daten noch keine Sanktionen geben.
  • Nach Vorliegen der ersten Ergebnisse im 3. Jahr der Erprobung führt das IQTIG Regionalkonferenzen für die Teilnehmer einmal jährlich bis zum Ende der Erprobung durch, „um die Ergebnisse zu diskutieren und die Akzeptanz des Verfahrens durch ein transparentes Vorgehen zu fördern.“ (DeQS-RL Teil 2 § 20 (10) )
    Außerdem wird eine Plattform eingerichtet, über die die Teilnehmerinnen ihre Erfahrungen mitteilen können, und es werden diverse Expertengremien eingerichtet, die die Ergebnisse, Erfahrungen und Rückmeldungen mit dem IQTIG beraten.
    All diese Rückmeldungen muss das IQTIG in seine Evaluation mit aufnehmen.
  • Ab dem 3.Jahr beginnt die Evaluation.
    Die Evaluation wird vom IQTIG durchgeführt, „einschließlich der … Möglichkeit der Einbeziehung eines weiteren wissenschaftlichen Instituts mit ausgewiesener Expertise in der Psychotherapieforschung.“ (§ 20 (2) j)
    Das IQTIG „erstellt im Review-Verfahren gegebenenfalls mit einem Institut der Psychotherapieforschung auf der Basis der fünf jährlichen Berichte … einen Gesamtabschlussbericht bis zum 31. August 2030.“ (§ 20 (12))
    Das Konzept für die Evaluation entwickelt das IQTIG, entsprechend dem Auftrag des G-BA vom 29.3.2023
    Also möglicherweise wird ein unabhängiges Institut als Reviewer überprüfen, wie das IQTIG sich nach seinem eigenen Konzept selbst evaluiert.
  • Auf Basis des Abschlussberichts entscheidet der G-BA, ob das QS-Verfahren 2031 bundesweit so eingeführt wird, oder ob es noch modifiziert werden soll (§ 20 (12) ).

 

Weitere Informationen auf der Website zu QS und QM in der Psychotherapie.

 

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Beatrice Piechotta
Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin
Fachärztin für Psychiatrie
Psychoanalyse, Tiefenpsychologie
QM-Auditorin (TÜV), EFQM-Assessorin (DGQ), QEP-Trainerin (KBV)
bpiechotta@t-online.de