Wertewandel im System: APP KÖLN zur aktuellen Gesetzeslage und ihren Folgen
20.07.2026
Die geplante Honorarabsenkung und Verabschiedung des Beitragsstabilisierungsgesetzes lassen viele Fragen offen.
Trotz zahlreicher Proteste, Demonstrationen und fachlicher Stellungnahmen haben Bundestag und Bundesrat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, Honorarkürzungen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits Anfang April beschlossen. Die nun vorgesehenen Maßnahmen – speziell die Budgetierung, die Streichung der Angemessenheitsprüfung sowie weitere Eingriffe in die Vergütung – bewerten Berufsverbände und Psychotherapeutenkammern als erhebliche Belastung für die Versorgung, die Praxen und die Ausbildungsbedingungen.
Planungssicherheit gefordert
„Diese Einschätzung teilen wir als APP KÖLN grundsätzlich. Solange die konkrete Ausgestaltung ungeklärt ist, bleibt jedoch vieles offen. Wir brauchen so schnell wie möglich Planungssicherheit, um uns strategisch und wirtschaftlich zukunftsorientiert aufzustellen“, betont Instituts-Geschäftsführerin Susan Wild. Als konkretes Beispiel nennt sie den Beschluss zur Honorarabsenkung. Deren Vollzug hat eine Eilentscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vorläufig ausgesetzt; eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. „Vor diesem Hintergrund zahlen wir die Honorare für unsere Ausbildungsteilnehmenden derzeit weiterhin ungekürzt auf Basis des bisherigen Verrechnungssatzes aus.“ Sollte das Gericht die Kürzung im Hauptsacheverfahren bestätigen, ließe sich eine entsprechende Anpassung der Vergütung aber voraussichtlich nicht vermeiden.
Gedeckelte Vergütung
Sicher ist derzeit, dass die Zuschläge für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Gleichzeitig werden die bisher extrabudgetären psychotherapeutischen Leistungen vollständig in die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Damit werden psychotherapeutische Leistungen künftig wieder aus einem regional begrenzten Gesamtbudget abgerechnet. Wie sich dies konkret auf die Honorierung auswirkt, hängt von der Ausgestaltung der regionalen Honorarverteilung ab. Es ist jedoch zu erwarten, dass zusätzliche Behandlungen nicht mehr vollständig vergütet werden. Dadurch droht eine faktische Begrenzung der Zahl wirtschaftlich tragfähig behandelbarer gesetzlich versicherter PatientInnen. „Die Honorarsituation der Psychotherapie ist skandalös und verschärft sich dadurch zusätzlich“, kommentiert APP-Mitgründer Ulrich Meier die aktuelle Entwicklung.
Erhebliche Unsicherheiten
Erhebliche Unsicherheiten und Unverständnis lösen die jüngsten Entscheidungen bei den angehenden Psychotherapeuten aus. Sie sehen ihre berufliche Zukunft gefährdet. „In direkten Gesprächen teilen sie uns mit, dass sie ganz konkret weniger Weiterbildungs- und Therapieplätze befürchten und damit noch längere Wartezeiten für die PatientInnen, mehr Chronifizierung und daraus resultierende stark steigende Folgekosten. Sie sorgen sich selbstverständlich auch um ihr finanzielles Auskommen und das ist mehr als nachvollziehbar“, erläutert Susan Wild. Aus ihrer Sicht bleibt jedoch zunächst abzuwarten, wie die Budgetierung im Weiteren konkret ausgestaltet wird und wie sie sich auf die Leistungen auswirkt.
Bildungsauftrag weiter verfolgen
Hinsichtlich der Aus- und künftigen Weiterbildung steht das Institut zu seinem Bildungsauftrag. „Wir werden ihn auch unter schwierigen Bedingungen weiter verfolgen“, betont die Susan Wild. Die ersten erforderlichen Grundlagen für die Gebiets-Weiterbildung zu FachpsychotherapeutInnen sind bereits geschaffen, weitere befinden sich derzeit in Akkreditierungs- und Zulassungsverfahren. Über ein berufspolitisches Engagement setzt sich die APP KÖLN auch künftig für die kostendeckende Finanzierung der Weiterbildung und bessere Rahmenbedingungen für den psychotherapeutischen Berufstand ein.