EMDR Fortbildung und Abrechnungsgenehmigung
Eye Movement Desensitization Reprocessing (EMDR)
Aus der Behandlung von Traumafolgestörungen ist EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) nicht mehr wegzudenken, kann es doch bei fokussierter Anwendung sowohl eine Symptomreduktion als auch eine Synthese unverarbeiteter belastender Erfahrungen bewirken. Da weder längeres Aushalten der Belastungen noch intensive Beschreibungen nötig sind, kann es zu den schonenden unter effektiven Behandlungsverfahren gerechnet werden. Das Pendeln zwischen Hyperarousal und Vermeidung wird hier in zentralen Strukturen zugunsten adaptiver Lösungen aufgelöst. Auch bei komorbiden Störungsbildern zeigen sich oft kreative Lösungen unter diesem bifokalen Ansatz.
Teilnehmer:innen
Die EMDR-Fortbildung richtet sich an alle psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen sowie Teilnehmer:innen in psychotherapeutischer Aus-/Weiterbildung. Personen aus anderen Berufen können die Seminare nicht belegen.
Das EMDR-Fachkundezertifikat kann von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut:innen erworben werden. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen können die Seminare belegen, das Zertifikat für die Fachkunde jedoch nicht erhalten.
Darüber hinaus können die EMDR-Seminare als Teil der Voraussetzungen für das DeGPT-Zertifikat (Modul 6 und 7) belegt werden. Hierzu finden Sie nähere Infos in unserer Infobroschüre.
EMDR-Abrechnungsgenehmigung
2014 hat der G-BA beschlossen, EMDR als Methode der Einzeltherapie bei Erwachsenen bei der Indikation posttraumatische Belastungsstörungen in die Psychotherapie-Vereinbarung aufzunehmen. Um EMDR als Kassenleistung in einer Richtlinienbehandlung anwenden und abrechnen zu können, wird eine Zusatzqualifikation zur Fachkunde erforderlich. Die Abrechnung entsprechender Leistungen erfolgt dann nach den jeweiligen EBM-Nummern des jeweiligen Richtlinien-Verfahrens (VT, TP, AP). Wie die erforderliche Qualifikation erworben werden kann, ist in in der Psychotherapie-Vereinbarung erklärt:
- Nachweis von mindestens 40 Stunden eingehender Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMDR und
- Nachweis, dass mindestens 40 Stunden EMDR im Rahmen einer Einzeltherapie – mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten – unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR durchgeführt wurden.
- Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Weiterbildungs- beziehungsweise Ausbildungsstätten erworben worden sein.
Seit 2014 ist EMDR als Methode zur Therapie der PTBS bei Erwachsenen in die Psychotherapie-Vereinbarung aufgenommen worden. Um EMDR als Kassenleistung in einer Richtlinienbehandlung anwenden und abrechnen zu können, wird eine Zusatzqualifikation zur Fachkunde erforderlich. Hierzu ein Auszug aus der Psychotherapie-Vereinbarung (§5 (8) und §6 (7)): “…ist nachzuweisen, das in mind. 40 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMDR erworben wurden und mind. 40 Stunden Einzeltherapie, mit mind. 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten, unter Supervision von min. 10 Stunden mit EMDR durchgeführt wurden. Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 PsychotherapeutenGesetz erworben worden sein. …”. Die APP KÖLN ist als Aus- und Weiterbildungsstätte anerkannt. Unter Vorlage aller notwendigen Nachweise erhalten Sie zum Abschluss der Weiterbildung ein Zertifikat, welches Sie Ihrer KV zur Beantragung der Abrechnungsgenehmigung einreichen können. Neben den EMDR-Seminaren (Teil 1-3) benötigen Sie hierfür 10 Stunden Theorie der Traumabehandlung aus dem weiterführenden Curriculum. Die erforderlichen 10 Stunden Supervision können Sie bei einem EMDR-Supervisor buchen. Dieser muss qualifizierter Supervisor im gewählten Richtlinienverfahren an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut sein und die EMDR-Fachkunde besitzen. In Köln bietet z.B. Frau Dipl.-Psych. Tomris Grisard (t.grisard@web.de) EMDR-Supervision (VT) an. Weitere Supervisoren erfragen Sie bitte über traumatherapie@app-koeln.de. Von externen Supervisoren benötigen wir einen Nachweis über die Qualifikation. Zum Nachweis der Behandlungsstunden und Supervision erhalten Sie von uns Vorlagen für die Dokumentation.
(Quelle: Psychotherapie-Richtlinie, Psychotherapie-Vereinbarung (§5 (8) und §6 (7)), Ärzteblatt, KBV)
EMDR-Seminare der APP KÖLN
- Umfassende Vermittlung der EMDR-Methode in Theorie und Praxis
- Erlangen der Voraussetzungen für die EMDR-Abrechnungsgenehmigung der KBV
- Veranschaulichung von EMDR-Strategien im Rollenspiel und mittels Videodemonstration und anschließende Übung in Kleingruppen unter Anleitung eines erfahrenen EMDR-Therapeut und -Supervisors
- Kleine Teilnehmerzahl für optimalen Lerngewinn
- klare zeitliche und inhaltliche Struktur
- Unsere Dozent:innen und Supervisor:innen verfügen über langjährige Erfahrung in Anwendung, Lehre und Supervision von EMDR und bilden sich regelmäßig darin fort
Fragen und Anmeldung
Bei Interesse fordern Sie gerne nähere Informationen und Anmeldeunterlagen per Email an oder laden diese hier auf der Website der APP KÖLN herunter. Fragen rund um das Veranstaltungsangebot beantworten wir gerne per Email: traumatherapie@app-koeln.de
Alternativ senden Sie uns eine Email mit Telefonnummer und Erreichbarkeit – gerne rufen wir Sie zurück.