Auslegung der Übergangsregelung

04.05.2020

Das Landesprüfungsamt NRW bestätigt: Absolvent:innen des neuen Masterstudienganges Psychotherapie zur Ausbildung nach altem Recht zugelassen.  Voraussetzung ist, dass das für das Masterstudium qualifizierende Bachelorstudium bereits vor dem 1. September 2020 aufgenommen worden ist.

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