Psychotherapieausbildung in der Übergangszeit
Es geht die Sorge um, dass die Institute die Ausbildung im Rahmen der Übergangsfrist nicht zu Ende durchführen könnten. Wie wir hören, informieren Universitäten ihre Studierenden, sie müssten in die neue Ausbildungssystematik (Psychotherapie-Master) wechseln, da angeblich die Institute die Ausbildung nicht mehr gewährleisten können.
Dazu ist zu sagen:
- Alle, die den Psychologie-Bachelor vor dem 1.9.2020 begonnen haben, haben das Recht, die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin im Rahmen der Übergangsfrist bis 2032 zu absolvieren, in besonders begründeten Fällen bis 2035.
- Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gilt für die bisher berechtigten Studiengänge das gleiche.
- Die APP Köln wird ihre Ausbildungsverpflichtung in der vorgesehenen und vereinbarten Vertragslaufzeit erfüllen, unter der Voraussetzung, dass die derzeitige Rechtsgrundlage unverändert bleibt. Das Kurssystem gewährleistet, dass die Veranstaltungen in einem vorgegebenen Zeitraum durchgeführt und absolviert werden können.
- Erfahrungsgemäß kann die Ausbildung in 3 – 5 Jahren abgeschlossen werden, wenn keine äußeren Faktoren auf Seiten der Ausbildungsteilnehmerinnen zu Verzögerungen führen.
Doppelapprobation
Laut dem Ministerium Arbeit.Gesundheit.Soziales (MAGS) NRW, bestätigt durch das Landesprüfungsamt NRW, können auch Absolvent:innen des neuen Psychotherapie-Masters an der Psychotherapie-Ausbildung nach altem Recht teilnehmen und schließlich eine Doppelapprobation erlangen.
Am Freitag, den 24.05.2024 (10-12 Uhr) laden wir Studierende des Masters „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ zu einer Online-Informationsveranstaltung ein, im Rahmen derer wir über unser Ausbildungsangebot und die Möglichkeit einer Doppelapprobation informieren ein.
Bitte melden Sie sich mit folgendem Anmeldeformular an. Eine gesonderte Anmeldebestätigung wird nicht versendet. Sie erhalten rechtzeitig den passenden Einladungslink.
Wichtige Informationsquellen zum Stand der Weiterbildung nach neuem Recht: