Psychotherapieausbildung in der Übergangszeit

Es geht die Sorge um, dass die Institute die Ausbildung im Rahmen der Übergangsfrist nicht zu Ende durchführen könnten. Wie wir hören, informieren Universitäten ihre Studierenden, sie müssten in die neue Ausbildungssystematik (Psychotherapie-Master) wechseln, da angeblich die Institute die Ausbildung nicht mehr gewährleisten können.

Dazu ist zu sagen:

  • Alle, die den Psychologie-Bachelor vor dem 1.9.2020 begonnen haben, haben das Recht, die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin im Rahmen der Übergangsfrist bis 2032 zu absolvieren, in besonders begründeten Fällen bis 2035.
  • Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gilt für die bisher berechtigten Studiengänge das gleiche.
  • Die APP Köln wird ihre Ausbildungsverpflichtung in der vorgesehenen und vereinbarten Vertragslaufzeit erfüllen, unter der Voraussetzung, dass die derzeitige Rechtsgrundlage unverändert bleibt. Das Kurssystem gewährleistet, dass die Veranstaltungen in einem vorgegebenen Zeitraum durchgeführt und absolviert werden können.
  • Erfahrungsgemäß kann die Ausbildung in 3 – 5 Jahren abgeschlossen werden, wenn keine äußeren Faktoren auf Seiten der Ausbildungsteilnehmerinnen zu Verzögerungen führen.

 

Doppelapprobation

Laut MAGS (Ministerium Arbeit.Gesundheit.Soziales) NRW und bestätigt durch das Landesprüfungsamt NRW können Studierende, die vor dem 1.9.2020 das Bachelorstudium begonnen haben und im Laufe des Studiums (z.B. für den Masterstudiengang) in das neue System wechseln, an der Ausbildung nach altem Recht teilnehmen. Sie erlangen somit eine Doppelapprobation.

Studierende, die nach dem 1.9.2020 ein Bachelorstudium begonnen haben (unabhängig vom Studiengang) können nicht mehr an der Ausbildung teilnehmen.

Wichtige Informationsquellen zum Stand der Weiterbildung nach neuem Recht:

https://www.ptk-nrw.de/berufsstand/weiterbildung/wbo-pt