Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Bestandteile:

Praktische Tätigkeit

Die “Praktische Tätigkeit” dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, sowie dem Erwerb von Erfahrungen in der Abgrenzung von psychotischen von neurotischen Krankheitsbildern. Sie umfasst insgesamt mindestens 1800 Arbeitsstunden und ist in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten oder länger (falls in Teilzeitform), ggf. in Abschnitten, zu absolvieren:

Praktische Tätigkeit I:

1.200 Stunden in mindestens 12 Monaten an einer kooperierenden Psychiatrischen Klinik

Praktische Tätigkeit II:

600 Stunden in mindestens 6 Monaten an anderen kooperierenden Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, z.B. psychosomatische Kliniken, Kur-Kliniken, Lehrpraxen von niedergelassenen Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten.

Eine Übersicht der kooperierenden Einrichtungen finden Sie hier.

Theoretische Ausbildung

Die “Theoretische Ausbildung” dient der Vermittlung von Grundkenntnissen für die psychotherapeutische Tätigkeit sowie von Spezialkenntnissen im Schwerpunktverfahren Verhaltenstherapie, Systemische Therapie oder Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, auch in Gruppen-Psychotherapie. Sie umfasst insgesamt 600 Unterrichtsstunden, davon 200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden vertiefte Ausbildung in Tiefenpsychologie oder Verhaltenstherapie, mit einer anteilig höheren Stundenzahl in den ersten zwei Jahren. Die Seminare finden bei TP und VT nur am Wochenende (Freitag, Samstag, Sonntag) als ein- zwei- oder dreitägige Veranstaltungen statt. Die Seminarstruktur bei ST sieht auch Seminare als Blockveranstaltungen vor (i.d.R. Montag bis Donnerstag). Die Theorie-Vermittlung erfolgt anwendungsbezogen und praxisnah. Behandlungstechniken werden in kleinen Gruppen eingeübt, Falldarstellungen und Demonstrationen der praktisch-psychotherapeutischen Arbeit der Dozenten sind durchgängig vorgesehen. Die Inhalte der Theorieausbildung sind dem Veranstaltungsplan je nach Ausbildungskurs zu entnehmen.

Praktische Ausbildung unter Supervision

Die “Praktische Ausbildung unter Supervision” dient der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten. Sie beginnt frühestens nach der Zwischenprüfung. Es sind mindestens 600 Behandlungsstunden selbständig durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Dazu ist Supervision (mit mindestens 150 Stunden, davon mindestens 50 Stunden im Einzelformat und mindestens 100 Stunden in Kleingruppen) obligatorisch.

Die APP KÖLN hat von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eine Ermächtigung für ihre Ausbildungsambulanz.  Psychotherapeutische Behandlungen können über die APP KÖLN mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Die erzielten Ambulanz-Einnahmen dienen in erster Linie der Finanzierung der Ambulanz; etwaige Überschüsse werden anteilig zugunsten der behandelnden Ausbildungsteilnehmer verwendet.

Vor Beginn der Praktischen Ausbildung, d. h. vor der eigenverantwortlichen Übernahme von Ausbildungsfällen, ist eine mündliche Zwischenprüfung (Gruppenprüfung) abzulegen, außerdem ist nachzuweisen, dass mindestens 50% der Praktischen Tätigkeit (900 Stunden) sowie mindestens 300 Stunden Theorie sowie 30 Stunden Selbsterfahrung absolviert wurden.

Selbsterfahrung

Die “Selbsterfahrung” ist eine fachkundespezifische Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln im Umfang von 120 Unterrichtsstunden. Um den für jede Psychotherapie bedeutsamen Aspekt der therapeutischen Beziehung nicht nur über die Selbsterfahrung in der Gruppe kennenzulernen, legt die APP KÖLN besonderen Wert auch auf die Einzelselbsterfahrung (VT 15 Stunden, ST 30 Stunden, TP 40 Stunden), die obligatorisch ist. Einbezogen in die Selbsterfahrung werden die individuellen biographischen Grundlagen sowie die bedeutsamen Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit therapeutischen Beziehungen und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf. Die Gruppenselbsterfahrung findet in der Anfangsphase der Ausbildung sowie gegen Ende statt. Die Einzelselbsterfahrungsstunden sollten nach der Zwischenprüfung beginnen.